Themenportal
OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung Fensterbau 2026 (AT)
Die OIB-Richtlinie 6 legt in Österreich die verbindlichen Anforderungen an den Energiebedarf und den Wärmeschutz von Gebäuden fest und gilt damit als zentrale Regulierung für Fensterbauer, Fassadenplaner und Türenhersteller. Ab 2026 gelten im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verschärfte Anforderungen an Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte).
Die OIB-Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) ist das maßgebliche technische Regelwerk für energetische Anforderungen an Gebäude in Österreich. Sie wird durch die jeweiligen Landesbauordnungen als verbindlich erklärt und betrifft unmittelbar alle Betriebe im Bereich Fensterbau, Türenproduktion und vorgehängte hinterlüftete Fassaden (VHF). Die aktuelle Ausgabe 2023 ist in den meisten Bundesländern 2024/2025 rechtsverbindlich eingeführt worden; parallel läuft die nationale Umsetzung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, 2024/1275), die weitere Verschärfungen bis 2026 und 2028 vorsieht.
Wen betrifft die Richtlinie? Die OIB-Richtlinie 6 gilt für alle Neubauten sowie für wesentliche Renovierungen bestehender Gebäude in Österreich. Für Fensterbau- und Fassadenbetriebe bedeutet dies: Alle geplanten und gelieferten Produkte müssen die normierten Höchstwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) einhalten, und zwar sowohl auf Bauteil- als auch auf Gebäudeebene (Energieausweis-Gesamtnachweis). Auch bei Sanierungen im Bestand gelten Bauteil-Mindestanforderungen, sobald ein bestimmter Anteil der Bauteilfläche erneuert wird.
Welche konkreten Anforderungen gelten? Für Fenster (Uw) gilt im Neubau ein Höchstwert von ≤ 0,90 W/(m²K), für Außentüren ≤ 1,40 W/(m²K) und für opake Fassadenelemente entsprechend der Klimazone und Bauteilkategorie. Ergänzend fordert die OIB-Richtlinie 6 den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes (Übertemperaturhäufigkeit) sowie die Einhaltung von Luftdichtheitsanforderungen. Produkte müssen mittels CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (DoP) nach EN 14351-1 (Fenster/Außentüren) deklariert sein. Die ÖNORM B 8110-Serie (Wärmeschutz im Hochbau) liefert die ergänzenden Berechnungsgrundlagen.
Wie wird die Konformität nachgewiesen und umgesetzt? Fensterbauer und Fassadenplaner müssen im Rahmen der Baueinreichung die technischen Kennwerte ihrer Produkte dokumentieren. Planende Ziviltechniker oder Baumeister erstellen den Energieausweis nach ÖNORM H 5055/5056 und prüfen die Einhaltung der OIB-RL 6. Fensterbaubetriebe sollten sicherstellen, dass ihre Produkte aktuelle Prüfberichte nach EN ISO 10077 vorweisen können, und bei Bedarf das klimaaktiv-Gütesiegel des Klimaschutzministeriums anstreben, das über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgeht und zugleich Fördervoraussetzung sein kann.
Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.
Umsetzungs-Checkliste
- Aktuelle OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe 2023) und jeweilige Landesbauordnung auf Verbindlichkeit prüfen
- U-Wert-Anforderungen für Fenster (≤ 0,90 W/m²K), Türen (≤ 1,40 W/m²K) und Fassadenelemente im Produktsortiment verifizieren
- CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (DoP) nach EN 14351-1 für alle Fenster- und Türenprodukte sicherstellen
- Prüfberichte nach EN ISO 10077 (Wärmedurchgang Fenster) aktuell halten
- Sommerlichen Wärmeschutznachweis (Übertemperaturhäufigkeit) in Planung einbeziehen
- Energieausweis-Erstellung durch zertifizierten Experten (ÖNORM H 5055/5056) koordinieren
- klimaaktiv-Gütesiegel für Fenster/Fassaden prüfen – relevant als Fördervoraussetzung (AWS/UFI)
- Entwicklungen zur EPBD-Umsetzung (EU 2024/1275) und nationale Novellierungen 2026/2028 beobachten
Zahlen & Fakten
≤ 0,90 W/(m²K) (Uw)
Max. U-Wert Fenster (Neubau)
Quelle: OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2023
≤ 1,40 W/(m²K)
Max. U-Wert Außentüren (Neubau)
Quelle: OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2023
in allen österreichischen Bundesländern bauordnungsrechtlich eingeführt
Gültigkeit / Verbindlichkeit
Quelle: OIB / Landesbauordnungen AT
Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)
Behörde / Herausgeber
Quelle: OIB
Planer, Fensterbauer, Fassadenbauer, Bauträger, Behörden
Betroffene Akteure
Quelle: OIB-Richtlinie 6
EPBD (EU) 2024/1275 – Umsetzungsfrist bis 2026/2028
EU-Rechtsrahmen
Quelle: Europäisches Parlament / EU-Amtsblatt
Neue Modelle nicht verpassen
Bleiben Sie informiert über neue Markteinführungen und Vergleichstests.