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MuKEn 2014/2025: Anforderungen Fenster & Fassade CH

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) definieren verbindliche Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Fenstern, Türen und Fassaden bei Neu- und Umbauten. Für Fensterbauer und Fassadenplaner bilden sie die zentrale gesetzliche Grundlage in der Schweiz.

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind ein harmonisiertes Regelwerk, das von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) herausgegeben wird. Sie bilden die Grundlage für die kantonalen Energiegesetze und definieren unter anderem verbindliche Anforderungen an den winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz von Gebäudehüllen – inklusive Fenster, Türen, Verglasungen und Fassadenbauteilen. Die aktuelle Fassung MuKEn 2014 ist in allen 26 Kantonen in kantonales Recht überführt worden, wobei einzelne Kantone zusätzliche Verschärfungen vorgenommen haben.

Die Anforderungen der MuKEn betreffen sämtliche Bauherrschaften, Architektinnen, Planer sowie ausführende Unternehmen im Fenster-, Tür- und Fassadenbau. Bei Neubauten und wesentlichen Renovierungen (Änderungen an der Gebäudehülle) sind die energetischen Mindestwerte zwingend einzuhalten und im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen. Fensterbaufirmen und Fassadenspezialisten sind gefordert, ihre Produkte und Ausführungen entsprechend zu dokumentieren und den Nachweis nach SIA 380/1 zu ermöglichen.

Konkret schreiben MuKEn und SIA 380/1 für neue oder ersetzte Fenster im Bestand und Neubau einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von ≤ 1,0 W/(m²K) vor. Für Fassadenbauteile (opake Bauteile) gelten ebenfalls Grenzwerte, typischerweise U ≤ 0,25 W/(m²K) für Aussenwände. Beim sommerlichen Wärmeschutz sind Grenzwerte für den Energieeintrag durch transparente Flächen einzuhalten, was den Einsatz von Sonnenschutzverglasungen oder aussenliegenden Beschattungssystemen erforderlich machen kann. Türen und Haustüren müssen ebenfalls definierten Anforderungen genügen, um Wärmebrücken und unkontrollierten Luftaustausch zu minimieren.

Der Nachweis erfolgt in der Regel im Rahmen des kantonalen Baubewilligungsverfahrens. Fensterbauer und Fassadenplaner sollten Produktdatenblätter mit geprüften U-Werten (nach EN ISO 10077 für Fenster), CE-Konformitätserklärungen sowie detaillierte Einbaudetails bereithalten. Bei komplexen Projekten empfiehlt sich die frühzeitige Zusammenarbeit mit einem Energieplaner oder SIA-Fachingenieur, um den Gesamtnachweis des Gebäudes sicherzustellen. Änderungen oder Verschärfungen einzelner Kantone sollten projektbezogen stets aktuell abgefragt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Kantonales Energiegesetz und aktuelle MuKEn-Umsetzung für den Projektstandort prüfen
  2. U-Wert-Anforderungen für Fenster (≤ 1,0 W/m²K) und Fassade (≤ 0,25 W/m²K) mit Planung abgleichen
  3. Produktdatenblätter mit geprüften U-Werten nach EN ISO 10077 für alle Fenster/Türen bereitstellen
  4. Sommerlichen Wärmeschutz (Sonnenschutzverglasung, Beschattung) nach SIA 380/1 prüfen
  5. Einbaudetails zur Vermeidung von Wärmebrücken gemäss SIA 180 dokumentieren
  6. Energienachweis im Baubewilligungsgesuch durch Energieplaner oder SIA-Fachingenieur erstellen lassen
  7. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (DoP) für alle verwendeten Fenster- und Türprodukte sicherstellen
  8. Bei Unklarheiten kantonale Energiefachstelle oder EnDK-Merkblätter konsultieren

Zahlen & Fakten

MuKEn 2014, kantonale Umsetzung laufend bis 2026

Gültigkeit

Quelle: EnDK – Konferenz kantonaler Energiedirektoren

≤ 1,0 W/(m²K) nach SIA 380/1

Max. U-Wert Fenster (Neubau)

Quelle: MuKEn 2014 / SIA 380/1:2016

Kantonale Baupolizei / Energiefachstellen

Behörde

Quelle: Kantone CH

Bauherrschaften, Planer, Fensterbau-/Fassadenfirmen

Empfänger/Pflichtige

Quelle: MuKEn 2014

SIA 380/1 Thermische Energie im Hochbau

Relevante Norm

Quelle: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA)

alle 26 Kantone (Stand 2025)

Anteil Kantone mit MuKEn-Umsetzung

Quelle: EnDK 2025

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