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Gebäudeprogramm CH: Förderung Fenster 2026

Das nationale Gebäudeprogramm der Schweiz fördert den Ersatz alter Fenster und Fassadenelemente durch energieeffiziente Lösungen. Kantone und Bund stellen gemeinsam Mittel bereit, um den Heizenergieverbrauch im Gebäudebestand zu senken.

Das nationale Gebäudeprogramm ist das wichtigste Förderprogramm der Schweiz für energetische Gebäudesanierungen. Es wird gemeinsam von Bund und Kantonen getragen und über die Teilzweckbindung der CO₂-Abgabe finanziert. Für die Fenster- und Fassadenbranche ist es besonders relevant, da der Ersatz alter, schlecht isolierender Fenster und Fassadenelemente zu den förderberechtigten Massnahmen zählt. Die Programmabwicklung erfolgt in vielen Kantonen über die Pronovo AG sowie über kantonale Energiefachstellen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Gewerbegebäuden, die vor dem Jahr 2000 erbaut wurden. Je nach Kanton gelten unterschiedliche Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der neuen Fenster oder Fassadenelemente. In der Regel wird ein U-Wert von ≤ 1,0 W/(m²K) für Fenster verlangt, wobei einige Kantone strengere Werte fordern. Auch Wohnbaugenossenschaften, Stockwerkeigentümergemeinschaften und Unternehmen können Fördergelder beantragen.

Die Förderhöhe variiert je nach Kanton erheblich. Als Richtwert werden häufig Beiträge zwischen 20 und 30 CHF pro m² ersetzter Fensterfläche gewährt. Einige Kantone bieten zusätzlich kantonale Zusatzförderungen an, die den Bundesbeitrag ergänzen und deutlich höhere Gesamtbeiträge ermöglichen. Für Fassadendämmungen in Kombination mit Fenstersanierungen können die Fördersätze nochmals höher ausfallen. Es empfiehlt sich, die kantonale Förderseite frühzeitig zu konsultieren, da Budgets begrenzt sind und teilweise nach Eingangsdatum vergeben werden.

Die Antragstellung erfolgt in der Regel vor Baubeginn über das Online-Portal des jeweiligen Kantons oder über dasgebäudeprogramm.ch. Fensterbaufirmen und Fassadenbauer sollten ihre Kundschaft aktiv auf die Fördermöglichkeiten hinweisen und bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen (Angebot, Grundrisse, U-Wert-Nachweise, Fotos des Bestands) unterstützen. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Abrechnungsdokumentation mit Belegen einzureichen, um die Auszahlung des Förderbeitrags auszulösen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Kantonale Förderbedingungen auf dasgebäudeprogramm.ch oder kantonaler Energiefachstelle prüfen
  2. U-Wert-Anforderungen des jeweiligen Kantons für Fenster/Fassade abklären (meist ≤ 1,0 W/m²K)
  3. Förderantrag VOR Baubeginn online einreichen (Fristen beachten!)
  4. Offerte mit Produktdatenblättern und U-Wert-Nachweisen dem Antrag beilegen
  5. Baubewilligung oder Meldepflicht bei der Gemeinde klären
  6. Massnahme ausführen und alle Belege/Rechnungen sichern
  7. Abrechnungsunterlagen fristgerecht einreichen für Förderbeitrags-Auszahlung

Zahlen & Fakten

bis zu 30 CHF/m² Fensterfläche (kantonal variabel)

Förderhöhe

Quelle: Gebäudeprogramm CH / dasgebäudeprogramm.ch

laufend, Gesuche 2026 möglich

Gültigkeit

Quelle: Gebäudeprogramm CH 2026

Kantonale Fachstellen / Pronovo AG (Programmabwicklung)

Behörde

Quelle: Pronovo / Kantone

Hauseigentümer, Wohnbaugenossenschaften, KMU

Empfänger

Quelle: Gebäudeprogramm CH

Baujahr vor 2000 (Richtwert, kantonal unterschiedlich)

Gebäudealter

Quelle: Gebäudeprogramm CH Richtlinien

–40% Heizenergie im Gebäudebestand bis 2050

Energieeinsparung Ziel CH

Quelle: Energie­strategie 2050, UVEK

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