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BEG-Einzelmaßnahmen: Fenster & Türen 2026 (DE)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert den Austausch von Fenstern, Außentüren und Fassadenelementen mit bis zu 20 % Zuschuss. Antragstellung erfolgt über das BAFA vor Maßnahmenbeginn.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energetische Sanierungen an Bestandsgebäuden. Fenster, Außentüren, Dachflächenfenster und Vorhangfassaden zählen explizit zu den förderfähigen Gewerken. Das Programm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert und ist im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMWK verankert.

Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Vermieter sowie gewerbliche Unternehmen, die Bestandsgebäude sanieren. Neubauten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre alt ist. Fensterbau-Fachbetriebe und Hersteller können als ausführende Unternehmen direkt profitieren, da die Förderung die Investitionsbereitschaft der Auftraggeber erheblich steigert.

Für Fenster und Außentüren gelten technische Mindestanforderungen: Der Wärmedurchgangskoeffizient muss Uw ≤ 0,95 W/(m²K) betragen. Förderfähige Kosten umfassen Material und Einbau und sind auf 30.000 € pro Wohneinheit begrenzt. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 15 %, erhöht sich aber auf 20 %, wenn ein iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) vorliegt. Ergänzend bieten viele Bundesländer eigene Fördertöpfe an, die mit der BEG kombinierbar sind.

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme über das Online-Portal des BAFA gestellt werden. Die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) ist für die meisten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle verpflichtend. Nach Bewilligung, Durchführung und Vorlage der Rechnungen wird der Zuschuss direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Fensterbauer sollten ihre Kunden proaktiv über das Programm informieren und die notwendigen Produktdatenblätter (CE-Kennzeichnung, Uw-Wert-Nachweis) bereithalten.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Prüfen, ob das Bestandsgebäude die Mindest-Altersanforderung (≥ 2 Jahre) erfüllt
  2. Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) beauftragen
  3. Technische Produktdaten des Fensters/der Tür prüfen: Uw ≤ 0,95 W/(m²K) sicherstellen
  4. Antrag im BAFA-Online-Portal stellen – VOR Vertragsabschluss mit dem Handwerksbetrieb
  5. Zuwendungsbescheid abwarten, dann erst mit der Maßnahme beginnen
  6. Rechnungen, Liefer- und Montagenachweise sowie Produktdatenblätter sorgfältig archivieren
  7. Verwendungsnachweis fristgerecht im BAFA-Portal einreichen und Auszahlung beantragen
  8. Ggf. zusätzliche Landesförderung (z. B. KfW-Ergänzungskredit oder Landesbank) parallel prüfen

Zahlen & Fakten

bis zu 20 % der förderfähigen Kosten

Förderhöhe

Quelle: BAFA / BEG EM 2026

30.000 € pro Wohneinheit

Max. förderfähige Kosten

Quelle: BAFA BEG Einzelmaßnahmen

laufend, aktuell bis 31.12.2026

Antragsfrist / Gültigkeit

Quelle: BAFA

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Zuständige Behörde

Quelle: BAFA

Privateigentümer, Vermieter, WEG, Unternehmen

Berechtigte Empfänger

Quelle: BAFA BEG EM

Uw ≤ 0,95 W/(m²K)

Energetischer Mindeststandard Fenster

Quelle: BEG EM Technische Mindestanforderungen

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